Alle wichtigen Fragen und Antworten zu dem Thema NiSV finden Sie hier. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich gerne direkt an uns.
WAS IST DIE NiSV?
Als NiSV wird die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ bezeichnet. Bislang durften die meisten apparativen Behandlungen im Kosmetik Bereich mit diversen Geräten ohne gesetztlich vorgeschriebene Qualifikation von Kosmetikern und Kosmetikerinnen angeboten werden, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können. Zum Schutz der VerbraucherInnen hat der Gesetzgeber entschieden, dass AnwenderInnen dieser, von der NiSV betroffenen Geräte, einen Fachkundenachweis vorliegen müssen. Damit wird sichergestellt, dass die AnwenderInnen sich auch wirklich mit den Geräten auskennen und die Gefahren und Risiken einschätzen können.
WANN TRITT DIE NiSV IN KRAFT?
Die NiSV wurde am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedet. Sie ist ab dem 01.01.2021 in Kraft getreten, nachdem am 05.12.2018 die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates zugestimmt hat.
Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Die erforderliche Fachkunde wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung/Fortbildung erworben.
DARF MAN NUN KEINE APPARATIVEN KOSMETIKBEHANDLUNGEN MEHR DURCHFÜHREN?
Zuerst müssen Sie prüfen, welches Gerät Sie haben und ob dieses in den Anwendungsbereich der NiSV fällt. Sollte dies der Fall sein und Sie die Behandlungen weiter anwenden möchten, müssen Sie die entsprechende Fortbildung zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich absolvieren.
REICHT ES AUS, WENN DIE INHABERIN DIE FACHKUNDE/N NACHWEISEN KANN?
Nein, alle Mitarbeiter, die die Geräte anwenden, benötigen die entsprechenden Fachkundenachweise, sonst dürfen sie die Geräte nicht selbst anwenden.
MUSS MAN DIE ERFORDERLICHE FACHKUNDE NUR EIN MAL ERWERBEN?
Die Fachkunde ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Kurse erforderlich (Zwei Stunden für die “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und je sechs Stunden für alle anderen Module).
WELCHE GERÄTE SIND VON DER NiSV BETROFFEN?
Folgende Geräte sind von den NisV betroffen, sofern sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. (Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen damit nicht unter die Regelungen der NiSV):
• Ultraschallgeräte
• IPL-Geräte
• Lasergeräte
• Hochfrequenzgeräte
• Niederfrequenzgeräte
• Gleichstromgeräte
• Magnetfeldgeräte
Für jede Strahlenquelle gibt es Grenzwerte, die darüber entscheiden, ob das jeweilige Gerät unter die NiSV-Verordnung fällt oder nicht.
Der Hersteller jedes Gerätes weiß, unter welche/n Technologie/n das von Ihnen gekaufte Gerät fällt. Es ist möglich, dass Geräte mit mehreren Funktionen (Kombinationsgeräte) von der Verordnung mehrfach betroffen sind.
Erkundigen Sie sich deshalb direkt beim Hersteller!
WELCHE GERÄTE SIND VON DER NiSV NICHT BETROFFEN?
Folgende Geräte sind von den NisV nicht betroffen:
• Mechanische Abrasionen wie Kristall, Diamant und Wasser
• Microneedling
Es gibt aber auch Technologien (wie z. B. plasmaemittierende Systeme) bei denen noch nicht geklärt ist, ob sie unter der NiSV-Verordnung fallen.
WELCHE REGELUNGEN GELTEN FÜR KOMBINATIONSGERÄTE?
Geräte, die mehrere Technologien kombinieren, dürfen gewerblich zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch von Personen angewendet werden, die über die erforderliche Fachkunde für alle angewendeten Methoden verfügen.
REICHT ES AUS, WENN ICH EINE SCHULUNG BEIM HERSTELLER GEMACHT HABE?
Nein, es reicht nicht aus. Für die weitere Anwendung des Geräts müssen Sie die entsprechende Fortbildung zum Erwerb der Fachkunde/n durchführen. Die Anzeige der Fachkunde muss bis zum 31.12.2022 erfolgt sein.
Überprüfen Sie zuerst beim Hersteller ob und in welchem Anwendungsbereich der NiSV Ihr Gerät fällt.
BENÖTIGE ICH DEN ERWERB DER FACHKUNDE, OBWOHL ICH SEIT JAHREN MIT MEINEM GERÄT ARBEITE?
Ja, benötigen Sie!
Sie können sich nur von der Fachkunde „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit 80 Lerneinheiten befreien lassen. Die Teilnahme an dieser Schulung ist nicht erforderlich, wenn eine Person
• eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
oder
• einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
oder
• die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat
oder
• am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.
BENÖTIGE ICH DEN ERWERB DER FACHKUNDE, WENN EIN APPROBIERTER ARZT BEI DER BEHANDLUNG DABEI IST?
Ja, benötigen Sie, wenn Sie die Behandlung selbst durchführen.
Die Anwesenheit eines approbierten Arztes ersetzt nicht die Fachkunde.
WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH KÜNFTIG ÜBER GERÄTEBEHANDLUNGEN FÜHREN?
Zukünftig müssen alle Gerätebehandlungen dokumentiert werden.
Hierzu werden wir Ihnen in Kürze nähere Informationen geben.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN BETRIEB
Die Anlage muss gemäß Herstellerangaben ordnungsgemäß am Betriebsort installiert werden
Die anwendende Person muss in die sachgerechte Handhabung der Anlage eingewiesen werden, muss prüfen, ob die Anlage für die jeweilige Anwendung geeignet ist und überprüft die Anlage vor jeder Anwendung auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand
Der Betreiber stellt sicher, dass die Anlage durch befähigtes Personal so instandgehalten wird, dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet ist
Vor der Anwendung muss die Kundin/der Kunde beraten und aufgeklärt werden über die Anwendung und ihre Wirkungen, gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen der Anwendungen, mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen
Der Betreiber muss eine Dokumentation erstellen, in welcher die Einhaltung aller obigen Punkte nachvollziehbar ist, jede Funktionsstörung erfasst wird sowie alle durchgeführten Anwendungen inkl. Beratung und Aufklärung aufgeführt werden
Die Geräte müssen durch Inspektion, Wartung und Einhaltung gerätespezifischer Normen instandgehalten werden, so dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet wird
Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen an den Betrieb der Anlage und an die Dokumentation erfüllt sind
Der Verstoß gegen eine der obigen Bestimmungen kann mit einem Bußgeld von jeweils bis zu 50.000 € bestraft werden.
WAS PASSIERT, WENN ICH EINE NiSV SCHULUNG GEBUCHT HABE, DIE BAGA ABER NOCH NICHT VON DER ZERTIFIZIERUNGSSTELLE ÜBERPRÜFT WURDE?
Die Buchung der NiSV Fachkunde bei der BAGA birgt für Sie kein Risiko, auch wenn Sie sich jetzt schon für einen Kurs anmelden. Sollte zum Wunschtermin die Überprüfung noch nicht erfolgreich abgeschlossen sein, erhalten Sie ihr Geld zurück oder können einen späteren Termin auswählen.
IST EINE ANZAHLUNG FÜR DIE BUCHUNG DER NiSV FACHKUNDE NOTWENDIG?
Nein, aufgrund der aktuell schwierigen Lage für Sie als Kosmetiker/in verzichten wir auf eine Anzahlung. Die Zahlung wird erst kurz vor Kursbeginn fällig.
PREISE UND RABATTE
Die Preise unserer NiSV Fachkunde Module beziehen sich immer auf eine Einzelbuchung. Falls Sie mehrere Kurse benötigen oder einen Kurs für mehrere Personen buchen möchten, gewähren wir gerne Gruppen- bzw. Mengenrabatte. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei uns unter: info@baga-bildungsakademie.de
Desweiterem ist die BAGA Partnerschaften mit mehreren namhaften Geräte- und Produktherstellern eingegangen, die Ihre NiSV-Fachkunde finanziell unterstützen. Ob Ihr Hersteller eine entsprechende Förderung anbietet und wie die genauen Konditionen aussehen, können Sie direkt bei uns oder bei Ihrem Hersteller in Erfahrung bringen.
WIE LANGE DAUERT DER PRÄSENZ-UNTERRICHT?
Der Präsenz-Unterricht für unsere NiSV-Kurse findet voraussichtlich von 08:00 bis 19:00 Uhr statt.
WAS SIND DIE VORTEILE DER BAGA NISV-FACHKUNDE?
1) Es gibt einen kostenlosen Prüfungsvorbereitungskurs zur NiSV-Fachkunde
2) Finanzierungsmöglichkeiten: Jetzt buchen und bis Ende 2022 bezahlen
3) Förderung: Subventionierung der Kursgebühren über die BAGA-Partner