STAATLICHER ABSCHLUSS
Das können Sie mit uns erreichen:
Voraussetzung für die Zulassung zur fakultativen Handwerkskammer-Prüfung ist eine Ausbildung, die mindestens 1.000 - 1.500 Unterrichtsstunden aus Theorie- und Praxisanteilen umfasst. Diese Voraussetzung wird durch die Ausbildung in unserer Berufsfachschule erfüllt. Die Urkunde und das Zeugnis mit den Noten wird von der Handwerkskammer zu Köln verliehen.
FOLGENDE ABSCHLÜSSE KÖNNEN SIE ERREICHEN
Fachkraft für Ganzheitskosmetik und Wellness
Die Grundausbildung endet nach 12 Monaten (2 Semestern) mit der staatl. Zwischenprüfung an der Handwerkskammer zu Köln.
Fachwirt/in für Ganzheitskosmetik und Wellness
Die Komplettausbildung endet nach 18 Monaten (3 Semestern) mit der staatl. Abschlussprüfung an der Handwerkskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildung
Mit diesem Titel „ Fachwirt/in“ ist es für unsere Schüler/innen möglich, auch ohne Abitur in NRW ein Hochschulstudium zu beginnen. Unsere Lehrgänge werden als Vollzeitlehrgänge durchgeführt und beginnen montags bis freitags um neun Uhr. Nur so ist die hohe Ausbildungsqualität garantiert. Staatliche oder staatlich anerkannte Berufssfachschulen führen keine Abendkurse oder verkürzte Lehrgänge unter einem Jahr durch!
Die Berufsausbildung zum Kosmetiker und zur Kosmetikerin ist seit 1985 vom Landesamt für Ausbildungsförderung NRW
gem. § 2 Abs. 2 BAföG als gleichwertig mit einer öffentlichen Berufsfachschule anerkannt. Nur die 18 monatige Ausbildung wird nach Schüler-BAföG §2 Abs. 2 gefördert.